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Erfindervergütung – aktuell
Im Jahr 2012 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über 60.000 Patente angemeldet, wobei die meisten davon als sog. Diensterfindungen in Unternehmen entwickelt wurden. Dabei entsteht dem Arbeitnehmererfinder der Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dementsprechend oft müsste das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) Anwendung finden. Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild: Durch Unkenntnis oder absichtlichen Verstoß gegen das Gesetz wird die Erfindervergütung in vielen Unternehmen zum Nachteil des Arbeitnehmererfinders vernachlässigt. Aufgrund mangelnder Kommunikation des Gesetzes erfahren Erfinder nicht häufig von ihren Rechten und Ansprüchen. Heute erhalten deshalb viele Arbeitnehmererfinder keine angemessene Erfindervergütung, da das Gesetz teilweise oder ganz missachtet wird.
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Voraussetzungen für den Anspruch auf Erfindervergütung
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt neben dem Anspruch auf eine rechtmäßige Vergütung für den Arbeitnehmererfinder auch den genauen Ablauf, welcher streng einzuhalten ist, nachdem eine Diensterfindung gemacht wurde. Bei diesem Prozess werden dem Arbeitnehmererfinder und dem Arbeitgeber jeweils Rechte und Pflichten auferlegt. Auf die exakte Einhaltung aller Form- und Fristvorschriften muss hierbei insbesondere geachtet werden, denn bei Missachtung kann der Vergütunganspruch möglicherweise gänzlich untergehen.